Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Beitrittserklärung muss schriftlich mittels eines Aufnahmeantrages erfolgen.
Jugendliche von 6 bis 18 Jahren können mit schriftlicher Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters Vereinsmitglied werden.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig.
Mit der schriftlichen Kündigung sind sämtliche Vereinspapiere (Jahreskarte, etc.) zurückzugeben.
Es gibt nur ein beschränktes Kontingent von Jahreskarten - bedingt durch die Gewässerfläche des Vereins. Um sicher zu stellen, dass auch jedes aktive Mitglied eine Jahreskarte erwerben kann, können wir nicht unbegrenzt Mitglieder aufnehmen. Bei Neuaufnahmen entscheidet die Vorstandschaft über die Mitgliedschaft.
Unser Verein hat aktuell ca. 300 Mitglieder (aktive, passive und fördernde Mitglieder) von denen ca. 80 eine Jahreskarte (eine Halbjahreskarte gibt es nicht) erwerben.
Kosten der Mitgliedschaft, gültig ab 2025:
Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr
Jahresbeitrag
Erwachsene ohne Jahreskarte
100€ Aufnahme (einmalig)
40€ Mitgliedsbeitrag (keine Jahreskarte)
Erwachsene mit Jahreskarte
100€ Aufnahme (einmalig)
40€ Mitgliedsbeitrag + 120€ Jahreskarte
Senioren ab 70 mit Jahreskarte
100€ Aufnahme (einmalig)
40€ Mitgliedsbeitrag + 80€ Jahreskarte
Partnerkarte ohne Jahreskarte
50€ Aufnahme (einmalig)
40€ Mitgliedsbeitrag (keine Jahreskarte)
Partnerkarte mit Jahreskarte
50€ Aufnahme (einmalig)
40€ Mitgliedsbeitrag + 60€ Jahreskarte
Jugendliche ohne Jahreskarte
Baw keine Aufnahmegebühr fällig
30€ Mitgliedsbeitrag (keine Jahreskarte)
Jugendliche mit Jahreskarte
Baw keine Aufnahmegebühr fällig
30€ Mitgliedsbeitrag + 40€ Jahreskarte
Bei der Aufnahme von fördernden Mitgliedern fällt keine Aufnahmegebühr an. Die fördernde Mitgliedschaft berechtigt nicht zum Fischen in unseren Gewässern.
Für aktive Mitglieder besteht eine Verpflichtung zur Leistung von 10 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Betrag von EUR 120,-- (10 Stunden a EUR 12,--) wird mit dem Jahreskartenbeitrag abgebucht. Zum Jahresende erfolgt bei entsprechend geleisteten Arbeitsstunden die (anteilige) Rückerstattung.
Für Jugendliche besteht eine Verpflichtung zur Leistung von 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Betrag von EUR 25,-- (5 Stunden a EUR 5,--) wird mit dem Jahreskartenbetrag abgebucht. Zum Jahresende erfolgt bei entsprechend geleisteten Arbeitsstunden die (anteilige) Rückerstattung.
Bis auf weiteres entfällt für Jugendliche die Verpflichtung zur Leistung von Arbeitsstunden. Für freiwillig geleistete Arbeitsstunden sagen wir schon mal vielen Dank.
Erlaubnisscheine
Wir bieten verschiedene Arten von Erlaubnisscheinen an. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Erlaubnisscheinen für Mitglieder und Nichtmitglieder (Gäste). In der nachfolgenden Übersicht haben wir die entsprechenden Preise zusammengefasst: