Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden ?

* Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Beitrittserklärung muss schriftlich mittels eines Aufnahmeantrages erfolgen.

* Jugendliche von 6 bis 18 Jahren können mit schriftlicher Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters Vereinsmitglied werden.

* Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig.

* Mit der schriftlichen Kündigung sind sämtliche Vereinspapiere (Mitgliedsausweis, Jahreskarte, etc.) zurückzugeben.

 

Es gibt nur ein beschränktes Kontingent von Jahreskarten - bedingt durch die Gewässerfläche des Vereins. Um sicher zu stellen, dass auch jedes aktive Mitglied eine Jahreskarte erwerben kann, können wir nicht unbegrenzt Mitglieder aufnehmen.
Bei Neuaufnahmen entscheidet die Vorstandschaft über die Mitgliedschaft.

Unser Verein hat aktuell ca. 300 Mitglieder (aktive, passive und fördernde Mitglieder) von denen ca. 65 eine Jahreskarte (eine Halbjahreskarte gibt es nicht) erwerben.

Kosten der Mitgliedschaft gültig ab 2020:

Betrag / Gebühr Erläuterung  Preis in EUR 
     
Aufnahmegebühr (einmalig)  Erwachsene  100,-- 
Aufnahmegebühr (einmalig)  Ehepartner Erwachsene   50,--
Aufnahmegebühr (entfällt in 2020) Jugendliche  35,--
     
Jahresbeitrag (pro Jahr) Erwachsene  40,--
Jahresbeitrag (pro Jahr) Jugendliche  30,--

 

Bei der Aufnahme von fördernden Mitgliedern fällt keine Aufnahmegebühr an. Die fördernde Mitgliedschaft berechtigt nicht zum Fischen in unseren Gewässern.

Für aktive Mitglieder besteht eine Verpflichtung zur Leistung von 10 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Betrag von EUR 100,-- (10 Stunden a EUR 10,--) wird mit dem Jahreskartenbeitrag abgebucht. Zum Jahresende erfolgt bei entsprechend geleisteten Arbeitsstunden die (anteilige) Rückerstattung.

 

Für Jugendliche besteht eine Verpflichtung zur Leistung von 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Betrag von EUR 25,-- (5 Stunden a EUR 5,--) wird mit dem Jahreskartenbetrag abgebucht. Zum Jahresende erfolgt bei entsprechend geleisteten Arbeitsstunden die (anteilige) Rückerstattung. 

In 2020 entfällt für Jugendliche die Verpflichtung zur Leistung von Arbeitsstunden. Für freiwillig geleistete Arbeitsstunden sagen wir hier schon mal vielen Dank!